
Mietminderung wegen Wasserschaden
Ein undichtes Dach, ein geplatztes Rohr in der Wand oder eine defekte Waschmaschine, die eine Überschwemmung in der Wohnung verursacht – Wasserschäden gehören zu den unangenehmsten Überraschungen im Mieter-Alltag. Grundsätzlich steht hier der Vermieter in der Pflicht, die Schäden zu beseitigen. Doch bis dahin vergehen oft Tage, manchmal Wochen. Die gute Nachricht: Sie müssen in dieser Zeit nicht die volle Miete zahlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch räumt Mietern klare Rechte ein,




